Zu dieser Ausgabe der Heliandkorrespondenz schreibt Gertrud Singer aus dem Redaktionsteam:
Als wir uns für das Thema „Abschied in Würde“ entschieden hatten, haben wir verschiedene Texte aus verschiedenen Veröffentlichungen gesammelt. Der Anlass dazu ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020. Es hob den Paragrafen 217 BGB auf, der geschäftsmäßige Suizidhilfe unter Strafe stellte, mit der Begründung: „Der eigenen Existenz ein Ende zu setzen ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“ Das bedeutet, dass straffrei bleibt, wer (geschäftsmäßig) Hilfe zur Selbsttötung anbietet. Die Sterbehilfevereine nahmen sofort wieder ihre Arbeit auf! Es gibt mehrere Entwürfe für ein neues §217-Gesetz, die aber wohl erst nach der Bundestagswahl beraten werden. Wir beginnen mit einem Artikel von Klaus Holland aus der Verbandszeitschrift „Der Wegbegleiter“ der Internationalen Gesellschaft für Sterbebegleitung (KGSL), deren Vorsitzender er viele Jahre war. Diesen Artikel ergänzen und relativieren wir durch Auszüge aus weiteren sehr unterschiedlichen Publikationen. In der Zusammenfassung eines Artikels des kürzlich verstorbenen Theologen Hans Küng aus seinem Buch „Was ich glaube“ lassen wir auch ihn zu Wort kommen, und schließen danach das Thema ab mit zwei ganz persönlichen Stellungnahmen. Wir wünschen uns viele interessierte und auch kritische Leserinnen und Leser.
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